AUSBILDUNGEN
der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

Die österreichischen Kammern der gewerblichen Wirtschaft bieten in den einzelnen Bundesländern Ausbildungen entsprechend den Zugangsbestimmungen zu den Gewerbeberechtigungen der einzelnen Teilbereiche des Fitnessbetriebes.

Die Grundvoraussetzung zur Erlangung eines Gewerbescheines sind folgende:

  • Österreichischer Staatsbürger (EU-Bürger)
  • Volljährigkeit und Unbescholtenheit
  • Kein Konkurs
  • Nicht mehr als ein Ausgleich
  • Betriebsstättengenehmigung 
  • sowie die jeweils erforderlichen Einzel-Gewerbescheine
Diese  können sich je nach Art des Fitness-Betriebes in folgende Sektionen unterteilen:
  • Betrieb eines Fitness-Centers
  • Betrieb einer Sauna/Dampfbad
  • Betrieb eines Schwimmbades
  • Betrieb eines Solariumstudios
  • Betrieb eines Buffets
  • Betrieb eines Restaurants
  • Betrieb eines Sport-Shops
  • Betrieb einer Squash/Badmintonanlage
  • Betrieb einer Tennisanlage
  • Betrieb einer Kegelbahn
  • Betrieb eines Massageinstututes
Diese Gewerbeberechtigungen unterteilen sich in:
  1. solche, welche keinerlei Ausbildungen/Prüfungen voraussetzen
    • Betrieb eines Fitness-Centers
    • Betrieb einer Squash/Badmintonanlage
    • Betrieb einer Tennisanlage
    • Betrieb einer Kegelbahn
  2. solche, bei denen die Kammern/Innungen Kurse/Prüfungen anbieten
    • Sauna-Schwimmbad-Bademeister
    • Solarium-Fachkraft
    • für den Masseur (Heilmasseur oder Sportmasseur) entsprechende Kurse
    • für den Sportshop ist eine abgeschlossen Kaufmannslehre nötig
    • für das Buffet ein kleiner Gewerbeschein für Ausschank
    • für das Restaurant(Speisen) ist eine Konzessionsprüfung nötig
  3. solche, bei denen befugte Institute Kurse/Prüfungen anbieten
    • für den Masseur (Heilmasseur oder Sportmasseur) entsprechende Kurse

 
NEU ab 1999: Die Berufsausbildung: 
"Betreuer im Fitnessbetrieb"
Eine 3-jährige Lehrlingsausbildung, 
welche mit einer Prüfung abgeschlossen wird

Details zu allen Ausbildungen der Kammern können Sie bei den jeweiligen 
Vertretungen in den einzelnen Bundesländern bekommen !