Die österreichischen
Kammern der gewerblichen Wirtschaft bieten in den einzelnen Bundesländern
Ausbildungen entsprechend den Zugangsbestimmungen zu den Gewerbeberechtigungen
der einzelnen Teilbereiche des Fitnessbetriebes.
Die Grundvoraussetzung
zur Erlangung eines Gewerbescheines sind folgende:
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Österreichischer Staatsbürger
(EU-Bürger)
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Volljährigkeit und Unbescholtenheit
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Kein Konkurs
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Nicht mehr als ein Ausgleich
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Betriebsstättengenehmigung
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sowie die jeweils erforderlichen
Einzel-Gewerbescheine
Diese können sich
je nach Art des Fitness-Betriebes in folgende Sektionen unterteilen:
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Betrieb eines Fitness-Centers
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Betrieb einer Sauna/Dampfbad
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Betrieb eines Schwimmbades
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Betrieb eines Solariumstudios
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Betrieb eines Buffets
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Betrieb eines Restaurants
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Betrieb eines Sport-Shops
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Betrieb einer Squash/Badmintonanlage
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Betrieb einer Tennisanlage
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Betrieb einer Kegelbahn
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Betrieb eines Massageinstututes
Diese Gewerbeberechtigungen
unterteilen sich in:
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solche, welche keinerlei Ausbildungen/Prüfungen
voraussetzen
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Betrieb eines Fitness-Centers
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Betrieb einer Squash/Badmintonanlage
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Betrieb einer Tennisanlage
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Betrieb einer Kegelbahn
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solche, bei denen die Kammern/Innungen
Kurse/Prüfungen anbieten
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Sauna-Schwimmbad-Bademeister
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Solarium-Fachkraft
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für den Masseur (Heilmasseur oder
Sportmasseur) entsprechende Kurse
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für den Sportshop ist eine abgeschlossen
Kaufmannslehre nötig
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für das Buffet ein kleiner Gewerbeschein
für Ausschank
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für das Restaurant(Speisen) ist eine
Konzessionsprüfung nötig
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solche, bei denen befugte Institute
Kurse/Prüfungen anbieten
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für den Masseur (Heilmasseur oder
Sportmasseur) entsprechende Kurse
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NEU
ab
1999: Die Berufsausbildung:
"Betreuer
im Fitnessbetrieb"
Eine
3-jährige Lehrlingsausbildung,
welche
mit einer Prüfung abgeschlossen wird
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Details zu allen Ausbildungen
der Kammern können Sie bei den jeweiligen
Vertretungen in den einzelnen
Bundesländern bekommen !
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